Kaufmann/-frau für Büromanagement
(m/w/d)
Berufstyp:
Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart:
Duale Ausbildung in Industrie, Handel, im Handwerk und im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Lern- und Ausbildungsorte:
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Kaufleute für Büromanagement bearbeiten bürowirtschaftliche Aufgaben mithilfe des Computers und branchenspezifischer Software. Sie sind in erster Linie in Büroräumen am Bildschirm tätig, mitunter auch in Großraumbüros.
Aufgrund der Vielzahl ihrer Aufgaben benötigen Kaufleute für Büromanagement in ihrem Arbeitsalltag neben Organisationstalent vor allem Flexibilität, zum Beispiel wenn sie zwischen der Bearbeitung telefonischer Anfragen und der Sachbearbeitung am PC wechseln. Am Empfang oder beim Schreiben von Geschäftsbriefen sind Sorgfalt und ein gutes Ausdrucksvermögen erforderlich. Um Angebote einzuholen benötigen sie kaufmännisches Denken, für den Kundenkontakt eine ausgeprägte Serviceorientierung.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen, zum Beispiel durch die Prüfung als Fachwirt/in für Büro- und Projektorganisation oder eine Weiterbildung als Betriebswirt/in für Kommunikation und Büromanagement. Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen, zum Beispiel durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Betriebswirtschaftslehre, Business Administration oder Handels-betriebswirtschaft.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Mehr dazu findet man auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder als Blockunterricht statt.
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in Überbetrieblichen Lehrgängen:
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
Spezialisierung während der Ausbildung:
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine nicht gewählte Wahlqualifikation als Zusatzqualifikation erworben werden kann, zum Beispiel Auftragssteuerung und -koordination, Einkauf und Logistik sowie Personalwirtschaft. Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus weiterzubilden.