Fachkraft für Systemgastronomie
(m/w/d)
Berufstyp:
Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart:
Duale Ausbildung im Gastgewerbe (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Lern- und Ausbildungsorte:
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Fachleute für Systemgastronomie organisieren alle Bereiche eines Restaurants nach einem zentral festgelegten Gastronomiekonzept und sorgen für die Einhaltung der vorgegebenen Standards. Sie regeln die Arbeitsabläufe im Einkauf, in der Lagerhaltung, der Küche, im Service, in der Gästebetreuung oder
im Verkauf und übernehmen auch die Personalplanung. Außerdem überwachen sie die Qualität der Produkte, kontrollieren die Kostenentwicklung, planen und realisieren Marketingmaßnahmen. Sie betreuen die Gäste, bearbeiten Reklamationen und achten auf die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe zu etwa gleichen Teilen Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss, Hauptschulabschluss und Hochschulreife ein.
Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen, zum Beispiel durch eine Weiterbildung als Betriebswirt/in für Catering und Verpflegungsmanagement sowie durch die Prüfung als Fachwirt/in im Gastgewerbe.
Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen etwa durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Hotelmanagement oder Betriebswirtschaftslehre, Business Administration.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan:
Ausbildung im Betrieb:
Ausbildung in der Berufsschule:
Zusatzqualifikationen:
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung die Zusatzqualifikation Bar und Wein erworben werden kann. Diese sogenannte kodifizierte Zusatzqualifikation ermöglicht es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie wird im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.
Die Zusatzqualifikation Barmixer/in ermöglicht Auszubildenden, sich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind zum Beispiel die Vorbereitung einer Cocktailbar, das Herstellen von Mixgetränken, Rezepturen für Standarddrinks und die Pflege der Arbeitsgeräte. Das Erlernte wird mittels Arbeitsproben und Fachgespräch geprüft und durch ein Zeugnis bestätigt.