Berufskraftfahrer/in
(m/w/d)
Berufstyp:
Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart:
Duale Ausbildung im Güterverkehr und in der Personenbeförderung (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Lern- und Ausbildungsorte:
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerin im Güterverkehr transportieren Güter unterschiedlichster Art, zum Beispiel Industrieprodukte, Konsumgüter, Baustoffe, Holz, Kraftstoffe oder Heizöl, hauptsächlich mit dem Lkw. Im Personenverkehr sind sie beispielsweise als Busfahrer und Busfahrerinnen im Linien- oder Reiseverkehr tätig. Sie verbringen viel Zeit hinter dem Steuer und kennen die Straßenverkehrsregeln im In- und Ausland.
Vor Fahrtantritt führen sie eine Übernahme- und Abfahrtskontrolle am Fahrzeug durch. Dabei überprüfen sie zum Beispiel die Räder, den Motor und die Funktionsfähigkeit der Bremsanlagen. Anschließend nehmen sie das Transportgut oder das Gepäck der Fahrgäste an. Sie sorgen dafür, dass das Gewicht der Ladung gleichmäßig verteilt ist und kontrollieren die mitzuführenden Papiere und die je nach Fracht evtl. erforderliche Beschilderung des Fahrzeugs.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.
Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen, zum Beispiel durch die Prüfung als Meister und Meisterin für Kraftverkehr oder Fachwirt und Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik.
Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen, zum Beispiel durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Logistik, Supply-Chain-Management sowie Fahrzeugtechnik. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangs- berechtigung ein Studium möglich.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan:
Ausbildung im Betrieb:
Ausbildung in der Berufsschule:
Zusatzqualifikationen: