Beamter/in – Zolldienst (mittlerer Dienst)
(m/w/d)
Berufstyp:
Beamtenausbildung
Ausbildungsart:
Vorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes
Dauer des Vorbereitungsdienstes:
2 Jahre
Lern- und Ausbildungsorte:
Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung, Zolldienststellen
Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst erfassen und überprüfen im Zollabfertigungsdienst gewerbliche Warensendungen und bearbeiten Zollanträge. Im Rahmen der Reiseverkehrsabfertigung kontrollieren sie zum Beispiel Gepäckstücke und Fahrzeuge. Dabei setzen sie auf Waren im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß den gesetzlichen Vorschriften Zölle und Steuern fest. Im Zollfahndungsdienst gehen sie illegalen Aktivitäten im grenzüberschreitenden Warenverkehr nach. Zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung kontrollieren sie in Betrieben, ob Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Beamten und Beamtinnen kontrollieren Belege, ermitteln und ahnden Verstöße und führen Vollstreckungsaufträge über Forderungen des Bundes durch, zum Beispiel zu Steuern oder Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Mit den entsprechenden Voraussetzungen können sie auch in Spezialeinheiten tätig werden, zum Beispiel bei der Zentralen Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ), bei den Observationseinheiten Zoll (OEZ), beim Wasserzoll oder als Zollhundeführer und Zollhundeführerinnen.
Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss
(je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer einschlägigen abgeschlossenen und mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorausgesetzt.
Für den Wasserzolldienst ist zudem das geforderte nautische oder maschinentechnische Befähigungszeugnis nachzuweisen. Darüber hinaus müssen die Bewerber und Bewerberinnen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen, zum Beispiel in den Bereichen Zollabwicklung, Außenhandel, Wirtschaftsrecht oder Öffentliche Verwaltung.
Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in den folgenden Bereichen:
Während der berufspraktischen Ausbildung lernt man in verschiedenen Dienststellen die Aufgaben des Zolls kennen, wird in die Bearbeitung typischer Geschäftsvorgänge eingebunden und lernt, das Fachwissen bei der selbstständigen Bearbeitung von Sachverhalten anzuwenden.
Ausbildungsaufbau:
Anforderungen: